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Artikel 1 - Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMGEG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2025 UBSKMG offen, mWv. 1. Januar 2026 offen
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UBSKMGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UBSKMGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 UBSKMGEG Inkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2025 in Kraft. (2) Artikel 1 § 3 und Artikel 3 treten am 1. Januar 2026 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16976/a322602.htm