Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferVB k.a.Abk.)

B. v. 15.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 118; Geltung ab 30.12.2024
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Bekanntmachung ändert mWv. 30. Dezember 2024 KryptoWTransferV § 7

Nach § 7 Absatz 2 Satz 2 der Kryptowertetransferverordnung vom 22. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 135) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung nach ihrem § 7 Absatz 2 Satz 1 mit Geltung der Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 am 30. Dezember 2024 außer Kraft getreten ist.

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Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Dr. Marcus Pleyer



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