Tools:
Update via:
Zitierungen von § 13 Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 MaATElektronAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MaATElektronAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 MaATElektronAusbV Übergangsregelung
... bisherigen Vorschriften vereinbaren. (3) Ist für die Ausbildung in dem in § 13 Satz 2 genannten Ausbildungsberuf nach Landesrecht der Besuch eines schulischen ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1238; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1490
§ 1 MaATElektronErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... und Antriebstechnik vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1228) mit Ausnahme der §§ 11 bis 13 zugrunde zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1700/v24303.htm