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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.07.2009 aufgehoben
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§ 4 - Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV)
Artikel 1 V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2252; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
Geltung ab 01.09.2005; FNA: 2129-27-2-20 Umweltschutz
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Geltung ab 01.09.2005; FNA: 2129-27-2-20 Umweltschutz
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§ 4 Einsatz und Zuordnung
§ 4 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Der Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen sowie unmittelbar als Deponieersatzbaustoff für die
- 1.
- Verbesserung oder Vervollständigung der geologischen Barriere
- 2.
- der mineralischen Dichtungsschicht des Basisabdichtungssystems,
- 3.
- der Schutzlage/Schutzschicht des Basisabdichtungssystems,
- 4.
- der mineralischen Entwässerungsschicht des Basisabdichtungssystems,
- 5.
- von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen im Deponiekörper mit Ausnahme der Profilierung nach Absatz 2,
- 6.
- der Ausgleichsschicht des Oberflächenabdichtungssystems,
- 7.
- der Gasdränschicht des Oberflächenabdichtungssystems,
- 8.
- der mineralischen Abdichtung des Oberflächenabdichtungssystems,
- 9.
- der Schutzlage/Schutzschicht des Oberflächenabdichtungssystems,
- 10.
- der Entwässerungsschicht des Oberflächenabdichtungssystems und
- 11.
- der Rekultivierungsschicht des Oberflächenabdichtungssystems
(2) Der Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen sowie unmittelbar als Deponieersatzbaustoff zur Profilierung ist nur zulässig, wenn
- 1.
- sich die Deponie oder Monodeponie insgesamt in der Stilllegungsphase befindet,
- 2.
- die Profilierung deponiebautechnisch erforderlich ist und nicht durch Änderung der zugelassenen Deponieform, Umschieben bereits abgelagerter Abfälle oder Weiterbetrieb der Deponie - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - erreicht werden kann und
- 3.
- die Zuordnungskriterien nach Anhang 1 Tabelle 1 Nr. 3 eingehalten werden.
Zitierungen von § 4 DepVerwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DepVerwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DepVerwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 DepVerwV Begriffsbestimmungen
... dient; 2. Deponieersatzbaustoff: für Maßnahmen nach § 4 auf oberirdischen Deponien a) unmittelbar und unvermischt eingesetzte Abfälle ...
§ 3 DepVerwV Grundsätze (vom 01.02.2007)
... Deponieersatzbaustoffe dürfen für Baumaßnahmen im Sinne des § 4 nur eingesetzt werden, soweit hierdurch bei Errichtung, Betrieb sowie Stilllegung und Nachsorge ...
§ 7 DepVerwV Ordnungswidrigkeiten
... 1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 Abs. 2 oder § 4 Deponieersatzbaustoffe oder Abfälle einsetzt, 2. entgegen § 3 ...
§ 8 DepVerwV Übergangsregelung
... eingesetzt, so sind bei Deponien der Klassen I und II die Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 3 mit Inkrafttreten der Verordnung einzuhalten. Diesbezügliche ... der Verordnung. (2) Im Übrigen sind die Anforderungen der §§ 4 und 5 spätestens zum 1. September 2006 einzuhalten. Zulassungen in Plangenehmigungen oder ...
Anhang 1 DepVerwV (zu § 3 Abs. 5 und § 4) Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (vom 01.02.2007)
... sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff für die in § 4 beschriebenen Fälle sind die Anforderungen nach den Tabellen 1 und 2 einzuhalten. Weitere ...
Anhang 2 DepVerwV (zu § 3 Abs. 4) Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (vom 01.02.2007)
... Die Zuordnungswerte für den jeweiligen Anwendungsfall des Deponieersatzbaustoffs nach § 4 dieser Verordnung sind von den einzelnen Abfällen vor einer Verfestigung einzuhalten. ... Die Zuordnungswerte für den jeweiligen Anwendungsfall des Deponieersatzbaustoffs nach § 4 dieser Verordnung sind von den einzelnen Abfällen vor einer teilweisen Stabilisierung ... Die Zuordnungswerte für den jeweiligen Anwendungsfall des Deponieersatzbaustoffs nach § 4 dieser Verordnung sind dann vom stabilisierten Abfall einzuhalten. Enthalten mineralische ...
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