interne Verweise§ 33 KStG Ermächtigungen (vom 01.07.2021) ... von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, die eine Schwankungsrückstellung nach § 20 Abs. 1 nicht gebildet haben, zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs zu Lasten des steuerlichen ...
§ 34 KStG Schlussvorschriften (vom 06.03.2025) ... Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. (7a) § 20 Absatz 1 in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auch für Veranlagungszeiträume vor 2016 ... 2016 geltenden Fassung ist auch für Veranlagungszeiträume vor 2016 anzuwenden. § 20 Absatz 2 in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenJahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 2 JStG 2010 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes ... 3. In § 8b Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 20 Abs. 1 Nr. 9 zweiter Halbsatz" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 9 Satz ... „§ 20 Abs. 1 Nr. 9 zweiter Halbsatz" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 Nummer 9 Satz 1 zweiter Halbsatz" ersetzt. 4. § 8c Absatz 1 wird wie ... 6. § 13 Absatz 3 Satz 2 bis 11 wird aufgehoben. 7. Dem § 20 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Für Zwecke der Sätze 1 ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 4 StÄndG 2015 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes ... zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist." 8. Dem § 20 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Auf Schwankungsrückstellungen ... d) Dem Wortlaut des Absatzes 7a wird folgender Satz vorangestellt: „§ 20 Absatz 1 in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auch für Veranlagungszeiträume ...
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