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Zitierungen von § 21 KStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 KStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8b KStG Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (vom 06.12.2024)
... handelsrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 abziehbaren Beträge zu Grunde gelegt wurden. Entsprechendes gilt für ...
§ 34 KStG Schlussvorschriften (vom 01.01.2025)
... Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden. (8) § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ist für die Veranlagungszeiträume 2016 bis 2018 in der folgenden Fassung anzuwenden: ... das am 13. Dezember 2010 geltende Recht weiter anzuwenden wäre,". § 21 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) ist ... 2018 sonst zu einer Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung nach § 21 Absatz 2 Satz 2 in der zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung kommen würde. (8a) § 21a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 4 StRAnpG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. (8) § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ist für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2015 in der folgenden Fassung anzuwenden: ...
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 7 UStIntG Weitere Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Beitragsrückerstattungen (1) ... wird wie folgt geändert: 1. § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Beitragsrückerstattungen (1) Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen ... 3. Dem § 34 Absatz 8 wird folgender Satz angefügt: „ § 21 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) ist ... 2018 sonst zu einer Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung nach § 21 Absatz 2 Satz 2 in der zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung kommen ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 3 JStG 2009 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... 9 bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers anzuwenden." 9. § 21 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: in der Lebens- und ... mit der Maßgabe, dass für den Organträger und die Organgesellschaft § 21 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) erstmals ab dem ... g) Folgender Absatz 10b wird eingefügt: (10b) § 21 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) ist erstmals ... 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) ist § 21 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) erstmals ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 2 JStG 2010 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... f) Dem Absatz 10b wird folgender Satz angefügt: „§ 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ist für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2013 in der ...
Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 4 StÄndG 2015 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... anzuwenden." e) Absatz 8 wird wie folgt gefasst: „(8) § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ist für die Veranlagungszeiträume 2016 bis 2017 in der ...
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