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Erlass - Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille (GoetheMedStat k.a.Abk.)

E. v. 03.03.2004 BGBl. I S. 467
Geltung ab 31.03.2004; FNA: 1134-9-2 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Erlass



Das Präsidium des Goethe-Instituts e. V. hat am 19. November 2003 das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille in der Fassung vom 17. Februar 2003 geändert. Danach wird die Goethe-Medaille vom Präsidium des Goethe-Instituts e. V. in der in § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen.

Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.