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Zitierungen von § 6 FrühV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FrühV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FrühV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FrühV Früherkennung und Frühförderung (vom 01.01.2018)
... zur medizinischen Rehabilitation (§ 5), 2. heilpädagogische Leistungen ( § 6 ) und 3. weitere Leistungen (§ 6a). Die erforderlichen ...
§ 7 FrühV Förder- und Behandlungsplan (vom 01.01.2018)
... Förderung und Behandlung voraussichtlich erforderlichen Leistungen nach §§ 5 und 6 in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in einem interdisziplinär entwickelten ...
§ 8 FrühV Erbringung der Komplexleistung (vom 01.01.2018)
... Die zur Förderung und Behandlung nach §§ 5 und 6 erforderlichen Leistungen werden von den beteiligten Rehabilitationsträgern auf der Grundlage ... nichts anderes vereinbaren, entscheidet der für die Leistungen nach § 6 jeweils zuständige Rehabilitationsträger über Komplexleistungen ...
§ 9 FrühV Teilung der Kosten der Komplexleistung (vom 01.01.2018)
... Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 23 BTHG Änderung der Frühförderungsverordnung
... und auf der Grundlage des Förder- und Behandlungsplans erbracht." 6. In § 6 wird die Angabe „56" durch die Angabe „79" ersetzt. 7. Nach ... 6 wird die Angabe „56" durch die Angabe „79" ersetzt. 7. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Weitere Leistungen ... Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches ...
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