Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 FrühV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FrühV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrühV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FrühV Früherkennung und Frühförderung (vom 01.01.2018)
... zur medizinischen Rehabilitation (§ 5), 2. heilpädagogische Leistungen ( § 6 ) und 3. weitere Leistungen (§ 6a). Die erforderlichen ...
§ 7 FrühV Förder- und Behandlungsplan (vom 01.01.2018)
... Förderung und Behandlung voraussichtlich erforderlichen Leistungen nach §§ 5 und 6 in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in einem interdisziplinär entwickelten ...
§ 8 FrühV Erbringung der Komplexleistung (vom 01.01.2018)
... Die zur Förderung und Behandlung nach §§ 5 und 6 erforderlichen Leistungen werden von den beteiligten Rehabilitationsträgern auf der Grundlage ... nichts anderes vereinbaren, entscheidet der für die Leistungen nach § 6 jeweils zuständige Rehabilitationsträger über Komplexleistungen ...
§ 9 FrühV Teilung der Kosten der Komplexleistung (vom 01.01.2018)
... Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 23 BTHG Änderung der Frühförderungsverordnung
... und auf der Grundlage des Förder- und Behandlungsplans erbracht." 6. In § 6 wird die Angabe „56" durch die Angabe „79" ersetzt. 7. Nach ... 6 wird die Angabe „56" durch die Angabe „79" ersetzt. 7. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Weitere Leistungen  ... Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches ...
Anzeige