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Zitierungen von § 22 UmwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 87 UmwG Anteilstausch (vom 01.09.2009)
... die Auszahlung darf jedoch nicht erfolgen, bevor die Gläubiger, die sich nach § 22 gemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. Im Verschmelzungsvertrag ...
§ 88 UmwG Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen (vom 01.01.2007)
... die Auszahlung darf jedoch nicht erfolgen, bevor die Gläubiger, die sich nach § 22 gemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. (2) Ist an der Verschmelzung ein ...
§ 94 UmwG Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (vom 01.01.2007)
... die Auszahlung darf jedoch nicht erfolgen, bevor die Gläubiger, die sich nach § 22 gemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind, und nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit ...
§ 95 UmwG Fortdauer der Nachschußpflicht (vom 01.01.2007)
... der übertragenden Genossenschaft zu leisten, sofern die Gläubiger, die sich nach § 22 gemeldet haben, wegen ihrer Forderung Befriedigung oder Sicherstellung auch nicht aus den von den ...
§ 133 UmwG Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten (vom 01.03.2023)
... Die §§ 25, 26 und 28 des Handelsgesetzbuchs sowie § 125 in Verbindung mit § 22 bleiben unberührt; zur Sicherheitsleistung ist nur der an der Spaltung beteiligte ...
§ 204 UmwG Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
... den Schutz der Gläubiger ist § 22 , auf den Schutz der Inhaber von Sonderrechten § 23 entsprechend ...
§ 256 UmwG Geschäftsguthaben; Benachrichtigung der Mitglieder (vom 01.09.2009)
... jedoch nicht erfolgen, bevor die Gläubiger, die sich nach § 204 in Verbindung mit § 22 gemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. (3) Die Genossenschaft hat jedem ...
Zitat in folgenden Normen
Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)
Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
§ 8a StFG Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (vom 01.03.2023)
... Rechts. 5. Bei Spaltungen unter Beteiligung einer Abwicklungsanstalt sind die §§ 22 , 23, 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 8 EHUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... §§ 279, 287 und 297 werden aufgehoben. 20. In § 15 Abs. 2 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 3, §§ 27, 45 Abs. 2 Satz 1, § 87 Abs. 2 Satz 1, ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... 5. Bei Spaltungen unter Beteiligung einer Abwicklungsanstalt sind die §§ 22 , 23, 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 17 DiRUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... 19 Absatz 3 werden die Wörter „ihrem ganzen Inhalt nach" gestrichen. 2. § 22 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Gläubiger sind in einer Bekanntmachung zu der ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 17 BEG IV Änderung des Umwandlungsgesetzes
... (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „schriftlich" durch die Wörter „in Textform" ersetzt. ...
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