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Zitierungen von § 23 UmwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 133 UmwG Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten (vom 01.03.2023)
... (2) Für die Erfüllung der Verpflichtung nach § 125 in Verbindung mit § 23 haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Bei ... und Ausgliederung können die gleichwertigen Rechte im Sinne des § 125 in Verbindung mit § 23 auch in dem übertragenden Rechtsträger gewährt werden. (3) ...
§ 176 UmwG Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
... treten Art und Höhe der Gegenleistung. An die Stelle des Anspruchs nach § 23 tritt ein Anspruch auf Barabfindung; auf diesen sind § 29 Abs. 1, § 30 und § 34 ...
§ 204 UmwG Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
... den Schutz der Gläubiger ist § 22, auf den Schutz der Inhaber von Sonderrechten § 23 entsprechend ...
Zitat in folgenden Normen
Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)
Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
§ 8a StFG Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (vom 01.03.2023)
... 5. Bei Spaltungen unter Beteiligung einer Abwicklungsanstalt sind die §§ 22, 23 , 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... 5. Bei Spaltungen unter Beteiligung einer Abwicklungsanstalt sind die §§ 22, 23 , 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht ...
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