interne Verweise§ 125 UmwG Anzuwendende Vorschriften (vom 01.03.2023) ... Sinne der §§ 9 bis 12 findet bei Ausgliederung nicht statt. Bei Abspaltung ist § 133 für die Verbindlichkeit nach § 29 anzuwenden. (2) An die Stelle der ...
§ 134 UmwG Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen (vom 25.04.2007) ... die Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 133 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 5 entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist fünf ... 4 und 5 entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist fünf Jahre nach dem in § 133 Abs. 4 Satz 1 bezeichneten Tage ...
Zitat in folgenden NormenStabilisierungsfondsgesetz (StFG)
Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 8a StFG Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (vom 01.03.2023) ... einer Abwicklungsanstalt sind die §§ 22, 23, 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht anzuwenden. 6. Als Schlussbilanz darf ...
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... im Sinne der §§ 9 bis 12 findet bei Ausgliederung nicht statt. Bei Abspaltung ist § 133 für die Verbindlichkeit nach § 29 anzuwenden. (2) An die Stelle der ... 9 und 27 des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt." 30. Nach § 133 Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Haftung der in Satz 1 bezeichneten ...
Artikel 19 UmwRLUG Änderung der Zivilprozessordnung ... Haftungsbeschränkung Durch die Geltendmachung der dem Rechtsträger nach § 133 Absatz 3 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes zustehenden Einrede wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
Artikel 1 2. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... 1 Satz 2 wird aufgehoben. 21. § 132 wird aufgehoben. 21a. Dem § 133 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: Für vor dem Wirksamwerden der ... ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe § 133 Abs. 3 bis 5" durch die Angabe § 133 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 5" ersetzt. ... In Absatz 3 wird die Angabe § 133 Abs. 3 bis 5" durch die Angabe § 133 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 5" ersetzt. 22. § 141 wird wie folgt gefasst: ...
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