Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... zur Neugründung ist ein Spaltungsbericht nicht erforderlich." 32. In § 142 Absatz 1 werden nach dem Wort „hat" ein Semikolon und die Wörter „§ 183a des ... „§ 183a des Aktiengesetzes ist anzuwenden" eingefügt. 33. Nach § 142 wird folgender § 142a eingefügt: „§ 142a Verpflichtungen nach ...
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