Zitierungen von § 306 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 306 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 307 UmwG Verschmelzungsplan (vom 01.03.2023)
...  15. im Fall der Verschmelzung auf eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 a) für jeden Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers die ...
§ 318 UmwG Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung (vom 01.03.2023)
... anerkannt. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, ist ergänzend zu den Unterlagen gemäß Absatz 1 ein Nachweis über ... hatte. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, hat das Gericht des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft den Tag des ...
§ 321 UmwG Spaltungsfähige Gesellschaften (vom 01.03.2023)
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt ...
§ 334 UmwG Formwechselfähige Gesellschaften (vom 01.03.2023)
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... Buches entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Teil nichts anderes ergibt. § 306 Verschmelzungsfähige Gesellschaften (1) An einer grenzüberschreitenden ... 15. im Fall der Verschmelzung auf eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 a) für jeden Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers die ... unterliegt, anerkannt. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, ist ergänzend zu den Unterlagen gemäß Absatz 1 ein Nachweis über ... zu hinterlegen hatte. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, hat das Gericht des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft den Tag des ... Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend. § 322 Spaltungsplan (1) Das Vertretungsorgan der ... Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend. § 335 Formwechselplan (1) Das Vertretungsorgan der ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed