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Zitierungen von § 307 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 307 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 308 UmwG Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (vom 01.03.2023)
... der übertragenden Gesellschaft gemäß § 312 Absatz 2 in Verbindung mit § 307 Absatz 3 nicht erforderlich, so hat die übertragende Gesellschaft den Verschmelzungsplan ...
§ 309 UmwG Verschmelzungsbericht (vom 01.03.2023)
... der übertragenden Gesellschaft ist ferner nicht erforderlich in den Fällen des § 307 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c . Der Bericht für die Arbeitnehmer ist nicht erforderlich, wenn die an der ...
§ 311 UmwG Verschmelzungsprüfung (vom 01.01.2024)
... und Prüfungsbericht sind ferner nicht erforderlich in den Fällen des § 307 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c ...
§ 312 UmwG Zustimmung der Anteilsinhaber (vom 01.03.2023)
... ausdrücklich von ihnen bestätigt wird. (2) In den Fällen des § 307 Absatz 3 ist ein Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft nicht ...
§ 315 UmwG Anmeldung der Verschmelzung (vom 01.03.2023)
... haben zu versichern, dass 1. allen Gläubigern die gemäß § 307 Absatz 2 Nummer 14 angebotene Sicherheit geleistet wurde, 2. die Rechte der Arbeitnehmer gemäß ...
§ 319 UmwG Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (vom 01.03.2023)
... Großbritannien und Nordirland unterliegt, sofern 1. der Verschmelzungsplan nach § 307 Absatz 4 vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der ...
§ 322 UmwG Spaltungsplan (vom 01.03.2023)
... auf. (2) Der Spaltungsplan oder sein Entwurf enthalten mindestens neben den in § 307 Absatz 2 Nummer 1 bis 14 und 16 genannten Angaben die folgenden Angaben: 1. den vorgesehenen indikativen Zeitplan ... für die Aufteilung. (3) Bei einer Ausgliederung sind die Angaben gemäß § 307 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 und 13 nicht erforderlich. (4) Der Spaltungsplan muss notariell beurkundet ...
§ 355 UmwG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (vom 01.03.2023)
... Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber nach dem 28. Februar 2023 gefasst worden ist. § 307 Absatz 2 Nummer 14 , die §§ 314 und 316 Absatz 2 in der ab dem 1. März 2023 geltenden Fassung sind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... Börsenwert ihrer Anteile nicht erheblich von deren Nettoinventarwert abweicht. § 307 Verschmelzungsplan (1) Das Vertretungsorgan einer beteiligten Gesellschaft stellt ... der übertragenden Gesellschaft gemäß § 312 Absatz 2 in Verbindung mit § 307 Absatz 3 nicht erforderlich, so hat die übertragende Gesellschaft den Verschmelzungsplan ... der übertragenden Gesellschaft ist ferner nicht erforderlich in den Fällen des § 307 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c . Der Bericht für die Arbeitnehmer ist nicht erforderlich, wenn die an der Verschmelzung ... und Prüfungsbericht sind ferner nicht erforderlich in den Fällen des § 307 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c . § 312 Zustimmung der Anteilsinhaber (1) Die Anteilsinhaber ... ausdrücklich von ihnen bestätigt wird. (2) In den Fällen des § 307 Absatz 3 ist ein Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft nicht ... haben zu versichern, dass 1. allen Gläubigern die gemäß § 307 Absatz 2 Nummer 14 angebotene Sicherheit geleistet wurde, 2. die Rechte der Arbeitnehmer gemäß ... Großbritannien und Nordirland unterliegt, sofern 1. der Verschmelzungsplan nach § 307 Absatz 4 vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der ... auf. (2) Der Spaltungsplan oder sein Entwurf enthalten mindestens neben den in § 307 Absatz 2 Nummer 1 bis 14 und 16 genannten Angaben die folgenden Angaben: 1. den vorgesehenen indikativen Zeitplan ... für die Aufteilung. (3) Bei einer Ausgliederung sind die Angaben gemäß § 307 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 und 13 nicht erforderlich. (4) Der Spaltungsplan muss notariell beurkundet werden.  ... die der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber nach dem 28. Februar 2023 gefasst worden ist. § 307 Absatz 2 Nummer 14 , die §§ 314 und 316 Absatz 2 in der ab dem 1. März 2023 geltenden Fassung sind ...