interne Verweise§ 313 UmwG Barabfindung (vom 01.03.2023) ... Angemessenheit einer nach Absatz 1 anzubietenden Barabfindung ist stets zu prüfen. § 311 ist entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... für die Arbeitnehmer jeweils unter Beifügung einer Kopie der Stellungnahme. § 311 Verschmelzungsprüfung (1) Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist nach den ... (6) Die Angemessenheit einer nach Absatz 1 anzubietenden Barabfindung ist stets zu prüfen. § 311 ist entsprechend anzuwenden. § 314 Schutz der Gläubiger der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1738/v294936.htm