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Zitierungen von § 333 UmwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 333 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb (vom 01.03.2023)
... Satz 1 ist auch dann erforderlich, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Satz 1 erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ihren ...
§ 39 KAGB Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... auf sie verzichtet oder 4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins Ausland verlegt. Bei ...
§ 44 KAGB Registrierung und Berichtspflichten (vom 30.12.2023)
... auf sie verzichtet oder 4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins Ausland verlegt. § 39 Absatz 1 ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
§ 32 KWG Erlaubnis (vom 30.12.2023)
... 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den Absätzen 1 bis 1f erlaubnispflichtige Geschäfte ...
§ 35 KWG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut seinen juristischen Sitz ins Ausland verlegt. ...
Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 6c SpruchG Grenzüberschreitende Umwandlungen (vom 01.03.2023)
... Wird bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung (§§ 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes ) ein Antrag auf Bestimmung einer Zuzahlung, zusätzlich zu gewährender Aktien oder einer ...
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
§ 8 VAG Erlaubnis; Spartentrennung (vom 01.03.2023)
... nach Absatz 1 auch dann, wenn es im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes seinen Sitz vom Ausland ins Inland ...
§ 14 VAG Umwandlungen (vom 01.03.2023)
... Umwandlung eines Erstversicherungsunternehmens nach den §§ 1, 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz ...
§ 47 VAG Anzeigepflichten (vom 01.03.2023)
... bezeichneten Art sowie die Absicht der Umwandlung nach § 1, § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes , soweit sie nicht der Genehmigungspflicht nach § 166 Absatz 3 unterliegen, 5. den ...
§ 166 VAG Bestandsübertragungen; Umwandlungen (vom 15.12.2023)
... Umwandlung eines Rückversicherungsunternehmens nach den §§ 1, 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes , bei der Rückversicherungsverträge zu den von der Umwandlung erfassten ... der Umwandlung eines Rückversicherungsunternehmens nach den §§ 1, 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes , soweit sie nicht der Genehmigungspflicht nach Satz 1 unterliegt, ist der Aufsichtsbehörde ... (4) Auf Umwandlungen von Rückversicherungsunternehmen nach den §§ 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes findet § 14 Absatz 1 Satz 3 ...
Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 15 WpIG Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen (vom 30.12.2023)
... 1 bis 9 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den Absätzen 1 bis 4 oder Absatz 6 erlaubnispflichtige ...
§ 19 WpIG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Unternehmen seinen juristischen Sitz ins Ausland verlegt. ...
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 10 ZAG Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ihren ...
§ 11 ZAG Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... 1 bis 5 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ihren ...
§ 13 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut seinen juristischen Sitz ins Ausland verlegt. ...
§ 34 ZAG Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... 1 bis 6 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 registrierungspflichtige Geschäfte betreibt, ihren ...
§ 37 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Registrierung (vom 01.03.2023)
... Registrierung erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasster Kontoinformationsdienstleister seinen juristischen Sitz ins ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... anzuwenden. Dritter Teil Grenzüberschreitender Formwechsel § 333 Grenzüberschreitender Formwechsel (1) Ein grenzüberschreitender Formwechsel ...
Artikel 3 UmwRLUG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... (1) Wird bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung (§§ 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes ) ein Antrag auf Bestimmung einer Zuzahlung, zusätzlich zu gewährender Aktien oder einer ...
Artikel 12 UmwRLUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den Absätzen 1 bis 1f erlaubnispflichtige Geschäfte ... Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut seinen juristischen Sitz ins Ausland ...
Artikel 13 UmwRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ihren ... 1 bis 5 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ihren ... Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut seinen juristischen Sitz ins Ausland ... 1 bis 6 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 registrierungspflichtige Geschäfte betreibt, ihren ... Registrierung erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasster Kontoinformationsdienstleister seinen juristischen Sitz ins ...
Artikel 14 UmwRLUG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... 1 bis 9 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den Absätzen 1 bis 4 oder Absatz 6 erlaubnispflichtige ... Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Unternehmen seinen juristischen Sitz ins Ausland ...
Artikel 15 UmwRLUG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Satz 1 ist auch dann erforderlich, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Satz 1 erlaubnispflichtige Geschäfte betreibt, ihren ... angefügt: „4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins Ausland verlegt." 3. § 44 Absatz 5a ... angefügt: „4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins Ausland ...
Artikel 16 UmwRLUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... nach Absatz 1 auch dann, wenn es im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes seinen Sitz vom Ausland ins Inland verlegt." 2. § 14 Absatz 1 wird wie folgt ... Auf Umwandlungen von Rückversicherungsunternehmen nach den §§ 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes findet § 14 Absatz 1 Satz 3 ...
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