Änderung § 31a InVeKoSV vom 14.05.2008

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV am 14. Mai 2008 und Änderungshistorie der InVeKoSV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 31a InVeKoSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.05.2008 geltenden Fassung
§ 31a InVeKoSV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 31a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 31a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen


vorherige Änderung

 


Die zuständige Landesstelle kann von einer Kürzung von Zahlungen für die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 2a genannten Stützungsregelungen absehen, wenn

1. ein fahrlässiger Verstoß gegen die

a) Grundanforderungen an die Betriebsführung oder

b) Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand oder

c) Grundanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln

nach Schwere, Ausmaß und Dauer als geringfügig anzusehen ist und

2. keine direkte Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier mit dem Verstoß verbunden war.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed