Tools:
Update via:
Änderung § 27h InVeKoSV vom 11.05.2010
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 27h InVeKoSV, alle Änderungen durch Artikel 2 2. BetrPrämDurchfVuaÄndV am 11. Mai 2010 und Änderungshistorie der InVeKoSVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 27h InVeKoSV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 11.05.2010 geltenden Fassung | § 27h InVeKoSV n.F. (neue Fassung) in der am 11.05.2010 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 27h Vorschuss | (Text neue Fassung)§ 27h (aufgehoben) |
Der Betriebsinhaber kann unter Gestellung der erforderlichen Sicherheit bis zum 15. November eines Jahres einen Vorschuss auf die Beihilfezahlung beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas beantragen. Das Hauptzollamt Hamburg-Jonas kann über die nach den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Rechtsakten geforderten Unterlagen hinaus weitere Nachweise verlangen, wenn begründete Zweifel an den Angaben des Betriebsinhabers bestehen. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1747/al23908-0.htm