Zitierungen von § 14g AEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14g AEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 2 ERegGEG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... Fällen die zuständige Landesbehörde." 12. Die §§ 14 bis 14g werden durch die folgenden §§ 14 bis 14d ersetzt: „§ 14 ...

Vierte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.06.2009 BGBl. I S. 1235
Artikel 2 4. ERÄndV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... die Zugangsbe- rechtigung im grenzüberschreitenden Personenverkehr § 14g Abs. 3 AEG 200 Euro bis 600 Euro 9 Genehmigung der ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1100
Artikel 1 4. AEGÄndG
... Personenverkehr." 5. Nach § 14f wird folgender § 14g eingefügt: „§ 14g Zugangsrecht im grenzüberschreitenden ... 5. Nach § 14f wird folgender § 14g eingefügt: „§ 14g Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr (1) Wer beabsichtigt, den ... 31. Dezember 2009 in ihrer am 28. Mai 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (2) § 14g ist ab dem 1. Januar 2010 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... die Zugangsbe- rechtigung im grenzüberschreitenden Personenverkehr § 14g Abs. 3 AEG 200 Euro bis 600 Euro 9 Genehmigung der Verlängerung ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed