interne Verweise§ 5d AEG Vertraulichkeit (vom 05.07.2017) ... Eine Stelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung darf vorbehaltlich des § 5e die nachstehenden Informationen und Daten zu keinem anderen Zweck als dem einer Untersuchung eines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1730
Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2085
Artikel 1 EUNeuOG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ... d) Absatz 7 wird aufgehoben. 4. Nach § 5a werden die folgenden §§ 5b bis 5f eingefügt: „§ 5b Aufgaben und Befugnisse der Stellen für ... (1) Eine Stelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung darf vorbehaltlich des § 5e die nachstehenden Informationen und Daten zu keinem anderen Zweck als dem einer Untersuchung eines ... nach diesem Abschnitt dürfen nicht zu Lasten des Aussagenden verwertet werden. § 5e Übermittlung an öffentliche Stellen (1) Eine Übermittlung der in § ...
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