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Zitierungen von § 11 AEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 AEG Eisenbahnaufsicht (vom 03.08.2023)
... ausgenommen die Überwachung der Beachtung der Vorschriften der §§ 10 bis 13, über nichtbundeseigene Eisenbahnen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder ...
§ 6 AEG Erteilen und Versagen der Unternehmensgenehmigung (vom 01.07.2021)
... darf es nur eine Unternehmensgenehmigung geben. Wird eine Eisenbahninfrastruktur nach § 11 abgegeben oder stillgelegt, so ist die Unternehmensgenehmigung des abgebenden oder stilllegenden ...
§ 23 AEG Freistellung von Bahnbetriebszwecken (vom 29.12.2023)
... eine Betriebsanlage, für deren dauerhafte Betriebseinstellung eine Stilllegung nach § 11 zu erwirken ist, so kann die Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken erst nach Eintritt der ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.10 Freistellung von Bahnbetriebszwecken ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
V. v. 29.06.2007 BGBl. I S. 1225
Anhang 1 1. BEGebVÄndV zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.12 Erteilen einer Sicherheitsbescheinigung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 16.04.2007 BGBl. I S. 522
Artikel 1 5. EisenbRÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... ausgenommen die Überwachung der Beachtung der Vorschriften der §§ 8 bis 13, über nichtbundeseigene Eisenbahnen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1730
Artikel 1 BahnRVÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... darf es nur eine Unternehmensgenehmigung geben. Wird eine Eisenbahninfrastruktur nach § 11 abgegeben oder stillgelegt, so ist die Unternehmensgenehmigung des abgebenden oder stilllegenden ... eine Betriebsanlage, für deren dauerhafte Betriebseinstellung eine Stilllegung nach § 11 zu erwirken ist, so kann die Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken erst nach Eintritt der ...
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 3 VGenVBG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... Anlagen im Sinne des § 36 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sind." 2. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Anlagen zur Erzeugung ... eine Betriebsanlage, für deren dauerhafte Betriebseinstellung eine Stilllegung nach § 11 zu erwirken ist, so kann die Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken erst nach Eintritt der ...
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 2 ERegGEG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... wie folgt geändert: a) In Absatz 1e Nummer 4 wird die Angabe „§§ 8 bis 13" durch die Angabe „§§ 10 bis 13" ersetzt. b) Nach ... Nummer 4 wird die Angabe „§§ 8 bis 13" durch die Angabe „§§ 10 bis 13" ersetzt. b) Nach § 5 Absatz 1i wird folgender Absatz 1j ... ersetzt. 7. Die §§ 8 bis 9b werden aufgehoben. 8. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 11 Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen, Betriebspflicht". ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 3 ERegGuaÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... die von einem Betreiber von Eisenbahnanlagen betrieben werden." 2. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.07.2007 BGBl. I S. 1305, 2244
Artikel 7 2. ERErluÄndV Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (vom 13.09.2007)
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.16 Freistellen von Bahnbetriebszwecken ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.16 Freistellen von Bahnbetriebszwecken ...
Anlage 2 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... über die Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 1.500 DM Abschnitt 3 Planfeststellung ...
Anlage 3 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... über die Stilllegung von Eisenbahn- infrastruktureinrichtungen § 11 AEG 1.500 DM 203 Erteilen einer Sicherheitsbescheinigung ...
Anlage 4 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.12 Erteilen einer Sicherheitsbescheinigung ...
Anlage 5 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 4) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.16 Freistellen von Bahnbetriebszwecken ...
Anlage 6 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 5) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.16 Freistellen von Bahnbetriebszwecken ...
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV)
V. v. 05.04.2001 BGBl. I S. 562; aufgehoben durch § 8 V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546
Anlage BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 22.01.2008)
... über die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen § 11 AEG 3.000 Euro 1.16 Freistellen von Bahnbetriebszwecken ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1752/v25124.htm