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§ 4 - Heimpersonalverordnung (HeimPersV)
V. v. 19.07.1993 BGBl. I S. 1205; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.06.1998 BGBl. I S. 1506
Geltung ab 01.10.1993; FNA: 2170-5-5 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
Geltung ab 01.10.1993; FNA: 2170-5-5 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
§ 4 Eignung der Beschäftigten
§ 4 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Beschäftigte in Heimen müssen die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen ausgeübte Funktion und Tätigkeit besitzen.
Zitierungen von § 4 HeimPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HeimPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HeimPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HeimPersV Mindestanforderungen
... Heimgesetzes darf nur Personen beschäftigen, die die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 7 erfüllen, soweit nicht in den §§ 10 und 11 etwas anderes bestimmt ...
§ 7 HeimPersV Heime für behinderte Volljährige
... Volljährige sind bei der Festlegung der Mindestanforderungen nach den §§ 2 bis 6 auch die Aufgaben bei der Betreuung, Förderung und Eingliederung behinderter Menschen ...
§ 9 HeimPersV Ordnungswidrigkeiten
... Nr. 1 Buchstabe a und b oder 2. entgegen § 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe ... 2. entgegen § 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a und b ...
§ 10 HeimPersV Übergangsregelungen
... Sind bei Inkrafttreten dieser Verordnung die in § 2 Abs. 2 Nr. 2, §§ 4 bis 7 genannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, so kann die zuständige Behörde ...
§ 11 HeimPersV Befreiungen
... Träger eines Heims aus wichtigem Grund Befreiung von den in den § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 genannten Mindestanforderungen erteilen, ...
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