Änderung Schlussformel Pkw-EnVKV vom 23.02.2024

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Schlussformel Pkw-EnVKV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.02.2024 geltenden Fassung
Schlussformel Pkw-EnVKV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.02.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 50

(Textabschnitt unverändert)

Schlussformel


(Text alte Fassung)

Der Bundesrat hat zugestimmt.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)




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