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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.06.2011 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr (LAP-gntWDV)
V. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 983; aufgehoben durch § 32 V. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1025
Geltung ab 01.10.2001; FNA: 2030-7-10-2 Beamte
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Geltung ab 01.10.2001; FNA: 2030-7-10-2 Beamte
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§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt,
- 2.
- die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
- 3.
- in der Regel uneingeschränkt schichtdiensttauglich ist und
- 4.
- bei einer Bewerbung für den Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr die Bereitschaft erklärt, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Soldatenstatus teilzunehmen.
Text in der Fassung des § 56 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) V. v. 12. Februar 2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247 m.W.v. 14. Februar 2009
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Frühere Fassungen von § 4 LAP-gntWDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.02.2009 | § 56 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) vom 12.02.2009 BGBl. I S. 284 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 LAP-gntWDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LAP-gntWDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gntWDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 LAP-gntWDV Einstellung in den Vorbereitungsdienst (vom 14.02.2009)
... Zeit, in dem sowohl zur Beamtendiensttauglichkeit als auch zu den Anforderungen nach § 4 Nummer 3 Stellung genommen wird, 2. eine Ausfertigung der Geburtsurkunde, auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 56 BLV Folgeänderungen
... 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt. (18) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und ...
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