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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.08.2010 aufgehoben
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Anlage 7 - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 04.06.2007 BGBl. I S. 1006; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065
Geltung ab 18.09.2002; FNA: 2129-8-22-1 Umweltschutz
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Geltung ab 18.09.2002; FNA: 2129-8-22-1 Umweltschutz
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Anlage 7 Mindestinformation der Öffentlichkeit bei Überschreiten der Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid
Anlage 7 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, sollten mindestens folgende Punkte umfassen:
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- Datum, Uhrzeit und Ort der Überschreitung sowie die Gründe für diese Überschreitungen, sofern bekannt;
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- Vorhersagen:
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- Änderungen der Konzentration (Verbesserung, Stabilisierung oder Verschlechterung) sowie die Gründe für diese Änderungen;
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- betroffenen geographischen Bereich;
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- Dauer der Überschreitung;
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- gegen die Überschreitung potenziell empfindliche Personengruppen;
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- von den betroffenen empfindlichen Personengruppen vorbeugend zu ergreifende Maßnahmen.
Zitierungen von Anlage 7 22. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 22. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
22. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 22. BImSchV Unterrichtung der Öffentlichkeit (vom 06.03.2007)
... die Öffentlichkeit darüber. Diese Informationen müssen mindestens die in der Anlage 7 genannten Angaben enthalten. (7) Luftreinhaltepläne und Aktionspläne nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
V. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 241
Artikel 1 1. BImSchV22ÄndV Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
... Angaben über gesundheitliche Auswirkungen und Umweltfolgen." 17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen 8 bis 11 angefügt: „Anlage 8 Festlegung der ...
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