interne Verweise§ 1 22. BImSchV Begriffsbestimmungen (vom 06.03.2007) ... zuständigen Behörden festgelegter Teil der Fläche eines Landes im Sinne des § 9 Abs. 2 dieser Verordnung; 7. "Ballungsraum" ein Gebiet mit mindestens ...
§ 13 22. BImSchV Berichtspflichten (vom 06.03.2007) ... jährlich, spätestens sieben Monate nach Jahresende, die Liste der nach den §§ 9 und 11 festgelegten Gebiete und Ballungsräume; 3. soweit Alarmschwellen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
V. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 241
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