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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 64c - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 64c Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
(1) Sektoral zuständige Behörde im Sinne des Artikels 25a der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung für die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 einbezogenen Unternehmen, die der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen, ist die nach diesem Gesetz zuständige Aufsichtsbehörde.
(2) Die in Absatz 1 genannten Unternehmen haben die Pflichten einzuhalten, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 in der jeweils geltenden Fassung ergeben.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings G. v. 10. Dezember 2014 BGBl. I S. 2085 m.W.v. 19. Dezember 2014
Frühere Fassungen von § 64c VAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.12.2014 | Artikel 4 Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2085 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 64c VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64c VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Artikel 4 RatingG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 64b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 64c Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009". b) Nach der ... S. 1) in der jeweils geltenden Fassung." 3. Nach § 64b wird folgender § 64c eingefügt: „§ 64c Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. ... 3. Nach § 64b wird folgender § 64c eingefügt: „§ 64c Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (1) Sektoral ... und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 81 Absatz 2 in Verbindung mit § 64c und der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 in der jeweils geltenden Fassung haben keine aufschiebende ...
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