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§ 5 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 5 Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen
(1) Versicherungsunternehmen bedürfen zum Geschäftsbetrieb der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
(2) Mit dem Antrag auf Erlaubnis ist der Geschäftsplan einzureichen; er hat den Zweck und die Einrichtung des Unternehmens, das Gebiet des beabsichtigten Geschäftsbetriebs sowie namentlich auch die Verhältnisse klarzulegen, woraus sich die künftigen Verpflichtungen des Unternehmens als dauernd erfüllbar ergeben sollen.
(3) Als Bestandteil des Geschäftsplans sind einzureichen
- 1.
- die Satzung, soweit sie sich nicht auf allgemeine Versicherungsbedingungen bezieht,
- 2.
- Angaben darüber, welche Versicherungssparten betrieben und welche Risiken einer Versicherungssparte gedeckt werden sollen; bei Sterbekassen die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die fachlichen Geschäftsunterlagen, namentlich die Tarife und die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und der mathematischen Rückstellungen einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen, mathematischen Formeln, kalkulatorischen Herleitungen und statistischen Nachweise,
- 3.
- Unternehmensverträge der in den §§ 291 und 292 des Aktiengesetzes bezeichneten Art,
- 4.
- Verträge, durch die der Vertrieb, die Bestandsverwaltung, die Leistungsbearbeitung, das Rechnungswesen, die interne Revision, die Vermögensanlage oder die Vermögensverwaltung eines Versicherungsunternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil einem anderen Unternehmen auf Dauer übertragen werden soll (Funktionsausgliederung).
(4) 1Im Rahmen des Geschäftsplans ist nachzuweisen, daß Eigenmittel in Höhe des Mindestbetrages des Garantiefonds (§ 53c Abs. 2) zur Verfügung stehen. 2Ihre Zusammensetzung ist darzulegen. 3Zusätzlich sind für die ersten drei Geschäftsjahre Schätzungen vorzulegen über die Provisionsaufwendungen und die sonstigen laufenden Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, die voraussichtlichen Beiträge, die voraussichtlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle und die voraussichtliche Liquiditätslage. 4Dabei ist darzulegen, welche finanziellen Mittel voraussichtlich zur Verfügung stehen werden, um die Verpflichtungen aus den Verträgen und die Anforderungen an die Kapitalausstattung zu erfüllen.
(5) Zusätzlich sind einzureichen
- 1.
- für die Krankenversicherung im Sinne des § 12 Abs. 1 und für Pflichtversicherungen die allgemeinen Versicherungsbedingungen,
- 1a.
- für die Krankenversicherung im Sinne des § 12 Abs. 1 die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und der mathematischen Rückstellungen einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen, mathematischen Formeln, kalkulatorischen Herleitungen und statistischen Nachweise,
- 2.
- Angaben über die beabsichtigte Rückversicherung,
- 3.
- eine Schätzung der für den Aufbau der Verwaltung und des Vertreternetzes erforderlichen Aufwendungen; das Unternehmen hat nachzuweisen, daß die dafür erforderlichen Mittel (Organisationsfonds) zur Verfügung stehen,
- 4.
- wenn die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der in der Anlage Teil A Nr. 18 genannten Versicherungssparte beantragt wird, Angaben über die Mittel, über die das Unternehmen verfügt, um die zugesagte Beistandsleistung zu erfüllen,
- 5.
- für die Geschäftsleiter die Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung (§ 7a Abs. 1) wesentlich sind,
- 6.
- sofern an dem Versicherungsunternehmen bedeutende Beteiligungen (§ 7a Abs. 2 Satz 3) gehalten werden
- a)
- die Angabe der Inhaber und die Höhe der Beteiligungen,
- b)
- Angaben zu den Tatsachen, die für die Beurteilung der in § 7a Abs. 2 Satz 1 und 2 genannten Anforderungen erforderlich sind,
- c)
- sofern diese Inhaber Jahresabschlüsse aufzustellen haben: die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre nebst Prüfungsberichten von unabhängigen Abschlußprüfern, sofern solche zu erstellen sind, und
- d)
- sofern diese Inhaber einem Konzern angehören: die Angabe der Konzernstruktur und, sofern solche Abschlüsse aufzustellen sind, die konsolidierten Konzernabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre nebst Prüfungsberichten von unabhängigen Abschlußprüfern, sofern solche zu erstellen sind,
- 6a.
- Angabe der Tatsachen, die auf eine enge Verbindung (§ 8 Abs. 1 Satz 4) zwischen dem Erstversicherungsunternehmen und anderen natürlichen Personen oder Unternehmen hinweisen,
- 7.
- für den Verantwortlichen Aktuar Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung (§ 11a Abs. 1, §§ 11d, 11e und 12 Abs. 2 Satz 2) erforderlich sind,
- 8.
- bei Deckung der in Anlage Teil A Nr. 10 Buchstabe a genannten Risiken die Angabe von Namen und Anschriften der gemäß § 7b zu bestellenden Schadenregulierungsbeauftragten,
- 9.
- für die Mitglieder des Aufsichtsrats die Angaben, die für die Beurteilung der in § 7a Absatz 4 genannten Voraussetzungen wesentlich sind.
(6) 1Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt der gemäß Absatz 5 Nummer 5, 6, 6a und 9, § 13d Nummer 1, 2, 4, 4a, 5 und 12 sowie § 13e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 einzureichenden Angaben zu erlassen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde erforderlich ist. 2Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen werden. 3Diese erläßt die Vorschriften im Benehmen mit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder. 4Rechtsverordnungen nach den Sätzen 1 bis 3 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats G. v. 27. Juni 2013 BGBl. I S. 1862 m.W.v. 4. Juli 2013
Frühere Fassungen von § 5 VAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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aktuell vorher | 04.07.2013 | Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats vom 27.06.2013 BGBl. I S. 1862 |
aktuell vorher | 14.12.2010 | Artikel 20 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768 |
aktuell vorher | 01.08.2009 | Artikel 2 Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2305 |
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 23.12.2007 BGBl. I S. 3248 |
aktuell | vor 01.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5a VAG Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder Vertragsstaates (vom 01.01.2014)
... Soll eine Erlaubnis für das Betreiben von Versicherungsgeschäften nach § 5 Abs. 1 einem Unternehmen erteilt werden, das 1. Tochter- oder Schwesterunternehmen ...
§ 8 VAG Versagung, Aussetzung und Beschränkung der Erlaubnis (vom 04.07.2013)
... erforderliche fachliche Eignung hat, 3. nach dem Geschäftsplan und den nach § 5 Abs. 4 Satz 3 und 4, Abs. 5 vorgelegten Unterlagen die Belange der Versicherten nicht ausreichend ... haben. Die Erlaubnis kann ferner versagt werden, wenn entgegen § 5 Abs. 5 der Antrag keine ausreichenden Angaben oder Unterlagen enthält. (1a) ...
§ 13 VAG Geschäftsplanänderungen
... (1a) Absatz 1 gilt nicht für Verträge über Funktionsausgliederungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 4). Derartige Verträge mit Versicherungsunternehmen, die der Aufsicht nach diesem ... Versicherungssparten ausgedehnt werden, so sind hierfür die Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 bis 5 vorzulegen. Das Unternehmen hat ferner nachzuweisen, daß es über ...
§ 13b VAG Errichtung einer Niederlassung
... muß enthalten: 1. die Angaben und Schätzungen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 5 Nr. 3 und 4; sofern die Krankenversicherung im Sinne ... 2 der Dritten Richtlinie Schadenversicherung betrieben werden soll, zusätzlich die dem § 5 Abs. 5 Nr. 1a entsprechenden Angaben, 2. Angaben über die Organisationsstruktur, ...
§ 13c VAG Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
... Dritten Richtlinie Schadenversicherung betrieben werden soll, sind zusätzlich die dem § 5 Abs. 5 Nr. 1a entsprechenden Angaben zu machen. Bei Deckung der in Anlage Teil A Nr. 10 Buchstabe ...
§ 13d VAG Anzeigepflichten (vom 09.04.2013)
... Abs. 1 die beabsichtigte Verwendung neuer oder geänderter Grundsätze im Sinne des § 5 Abs. 5 Nr. 1a unter Beifügung aller dort bezeichneten Unterlagen, 9. in der ... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unter Beifügung der in § 5 Abs. 5 Nr. 8 genannten Unterlagen, 10. (aufgehoben) 11. die ...
§ 13e VAG Anzeigepflichten von Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften (vom 04.07.2013)
... und der fachlichen Eignung wesentlich sind, und den Vollzug einer solchen Absicht; § 5 Abs. 5 Nr. 5 gilt entsprechend; 2. das Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte ... die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Sachkunde wesentlich sind; § 5 Abs. 5 Nr. 9 gilt entsprechend. Für eine gemischte ...
§ 16 VAG Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften
... und Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs über Kaufleute gelten außer den §§ 1 bis 7 entsprechend auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, soweit dieses Gesetz ...
§ 64a VAG Geschäftsorganisation; Geschäftsleiterpflichten (vom 07.08.2014)
... gilt entsprechend. (4) Bei Funktionsausgliederungen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 4, § 119 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 und bei Dienstleistungsverträgen dürfen die ...
§ 81 VAG Rechts- und Finanzaufsicht (vom 07.08.2014)
... wahrnehmen, die Gegenstand eines Vertrages über Funktionsausgliederungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 4) sein können, oder b) Leistungen auf Grund von Verträgen nach ...
§ 81f VAG Einschreiten gegen unerlaubte Versicherungsgeschäfte (vom 01.08.2009)
... Werden ohne die nach § 5 oder § 119 erforderliche Erlaubnis Versicherungsgeschäfte betrieben, die ... wahrnehmen, die Gegenstand eines Vertrages über die Funktionsausgliederung (§ 5 Abs. 3 Nr. 4, § 119 Abs. 2 Nr. 6) sein können, und 3. Unternehmen, die ...
§ 83 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde (vom 07.08.2014)
... der Unternehmensverträge und der Verträge über eine Funktionsausgliederung (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und 4, § 119 Abs. 2 Nr. 5 und 6) zu verlangen, 1a. von ... wahrnimmt, die Gegenstand eines Vertrages über Funktionsausgliederungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 4, § 119 Abs. 2 Nr. 6) sein können, oder 3. Leistungen aufgrund ... nach § 104 Abs. 1 angezeigt haben oder die im Rahmen eines Erlaubnisantrags nach § 5 Abs. 2 als Inhaber bedeutender Beteiligungen angegeben werden, 2. den Inhabern einer ...
§ 89a VAG Keine aufschiebende Wirkung (vom 19.12.2014)
... 5 und 6, den §§ 58, 64a Absatz 8, 66 Abs. 3, § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 oder § 7 Abs. 2, § 81b Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, ...
§ 104 VAG Umfang der Aufsicht über Inhaber bedeutender Beteiligungen (vom 14.12.2010)
... oder allgemeine Regelung, vorgesehen werden, dass der interessierte Erwerber die in § 5 Abs. 5 Nr. 6 Buchstabe c und d genannten Unterlagen vorzulegen hat und auf seine Kosten durch ...
§ 106b VAG Antrag; Verfahren (vom 01.08.2009)
... Finanzen. Mit dem Antrag sind einzureichen 1. der Geschäftsplan und die in § 5 Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 5 genannten Angaben und Unterlagen für die Niederlassung ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 111g VAG Umfang der Meldepflicht (vom 04.07.2013)
... der Europäischen Gemeinschaften 1. die Erteilung einer Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 oder § 119 Abs. 1 an ein Unternehmen, das Tochterunternehmen (§ 7a Abs. 2 Satz 6) ...
§ 113 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 07.08.2014)
... die folgenden Vorschriften nur mit einer Maßgabe entsprechend: 1. § 5 Abs. 3 Nr. 2 mit der Maßgabe, dass mit dem Antrag auf Erlaubnis die Pensionspläne ... zur planmäßigen Leistungserbringung im Versorgungsfall; 2. § 5 Abs. 4 mit der Maßgabe, dass § 114 Abs. 2 an die Stelle des § 53c Abs. 2 tritt; ...
§ 118 VAG Gesonderte Verordnungen (vom 09.04.2013)
... 5 Abs. 6, § 11a Abs. 6, § 55a, § 56b Absatz 2, § 57 Abs. 2, § 81c Abs. 3 ...
§ 118b VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 07.08.2014)
... 2 Nummer 4b, 5, 6 und 7, Absatz 4 und 5 sowie § 115 Abs. 3 und Abs. 4 entsprechend; § 5 Abs. 3 Nr. 2 gilt mit der Maßgabe, dass mit dem Antrag auf Erlaubnis auch die allgemeinen ... dieses Absatzes vorliegen. Für regulierte Pensionskassen gelten § 5 Absatz 3 Nummer 2, § 11a Absatz 5, § 113 Absatz 2 Nummer 4 und § 157 Absatz 1 ...
§ 124 VAG Pflichtmitgliedschaft
... Unternehmen, die gemäß § 5 Abs. 1 oder § 105 Abs. 2 zum Geschäftsbetrieb in den Versicherungssparten 19 bis 23 ...
§ 127 VAG Beleihung Privater (vom 08.09.2015)
... gemäß § 125 Abs. 2 in der Lage ist. Auch ein nach § 5 zugelassenes Unternehmen kann beliehen werden. Durch die Rechtsverordnung nach Satz 1 kann sich ...
§ 128 VAG Aufsicht
... nur die Vorschriften dieses Kapitels sowie § 144c, sofern es sich nicht um ein nach § 5 zugelassenes Unternehmen ...
§ 131 VAG Mitwirkungspflichten
... (4) Hat das Unternehmen, dessen Bestand übertragen wird, Verträge nach § 5 Abs. 3 Nr. 4 oder sonstige Dienstleistungsverträge, die der Verwaltung des Bestandes dienen, ...
§ 140 VAG Unbefugte Geschäftstätigkeit (vom 30.04.2011)
... Wer im Inland 1. ohne Erlaubnis nach § 5 Abs. 1, § 105 Abs. 2, § 110d Abs. 1 Satz 1, § 119 Abs. 1 Satz 1 oder § 121i ...
§ 144 VAG Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Versicherungsbetriebs (vom 04.07.2013)
... wer 1. vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 6, § 12c, auch in Verbindung mit § 110a Abs. 4 Nr. 2, oder § 65 Abs. 1 ...
§ 156a VAG Nichtanwendung auf bestimmte Versicherungsunternehmen
... § 5 Abs. 4 sowie die §§ 53c und 81b Abs. 1 bis 2c gelten nicht für kleinere Vereine, ...
§ 159 VAG Entsprechende Anwendung auf Versicherungseinrichtungen der Berufsgenossenschaften und nicht aufsichtspflichtige Unternehmen (vom 02.06.2007)
... und Geschäftspläne bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde; § 5 Abs. 1 bis 3 und § 8 gelten hierfür entsprechend. Im übrigen gelten für diese ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtV. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... gegen unerlaubte Versicherungsgeschäfte (1) Werden ohne die nach § 5 oder § 119 erforderliche Erlaubnis Versicherungsgeschäfte betrieben, die ... wahrnehmen, die Gegenstand eines Vertrages über die Funktionsausgliederung (§ 5 Abs. 3 Nr. 4, § 119 Abs. 2 Nr. 6) sein können, und 3. Unternehmen, die ... (Vorversicherer)" eingefügt. bbb) Nach der Angabe § 5 Abs. 3 Nr. 3 und 4" wird die Angabe § 119 Abs. 2 Nr. 5 und 6" ... 4 Satz 1 und Abs. 5, den §§ 58, 66 Abs. 3, § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 oder § 7 Abs. 2, § 81b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 2a Satz 5, Abs. 2b, 2c ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird nach der Angabe § 5 Abs. 1" die Angabe oder § 119 Abs. 1" eingefügt. bb) In ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 29.06.2010 BGBl. I S. 841
Artikel 1 3. AnlVÄndV
... ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise im Wege der Funktionsausgliederung (§ 5 Absatz 3 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) übertragen haben, oder die in ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Artikel 1 11. BaFinBefugVÄndV
... wird ermächtigt, 1. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 5 Absatz 6 Satz 1 und 3 und des § 11a Absatz 6 Satz 1 und 3, jeweils auch in Verbindung mit ...
Artikel 2 11. BaFinBefugVÄndV
... zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 5 Absatz 6, § 11a Absatz 6, § 57 Absatz 2, § 81c Absatz 3, § 81d Absatz 3 und ...
Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 794
Artikel 1 1. PFKapAVÄndV
... ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise im Wege der Funktionsausgliederung (§ 5 Absatz 3 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) übertragen hat, oder die in ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... und Genehmigung von Beschlüssen der Vertreterver- sammlung (§ 5 Abs. 1 VAG; § 110d Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, § 112 Abs. 2, § 119 ... Abs. 1 VAG; § 106b Abs. 4 Nr. 1 VAG; § 159 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 VAG) 6.1.1 Tatbestände, die einer Grundgebühr ... der Vertreterversammlung nach § 159 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 VAG 100 % der nach den Nummern 6.1.1 und 6.1.2 ermittelten ... von Funktionsausgliederungsverträgen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 4 VAG (§ 13 Abs. 1a Satz 4 und 5 VAG; § 8a Abs. 1 Satz 2, § ...
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 146
Artikel 1 VSchDGuaÄndG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... handelt, das aa) eine Tätigkeit ausübt, die einer Erlaubnis nach § 5 Absatz 1, § 105 Absatz 2 oder § 112 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bedarf, ... handelt, das a) eine Tätigkeit ausübt, die einer Erlaubnis nach § 5 Absatz 1, § 105 Absatz 2 oder § 112 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bedarf, ...
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
Artikel 2 FMVAStärkG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Mitgliedern die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen." 3. In § 5 Abs. 5 wird der Punkt am Ende der Nummer 8 durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 9 ... die Beurteilung der Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung wesentlich sind; § 5 Abs. 5 Nr. 9 gilt entsprechend." b) Folgender Satz wird angefügt: ...
Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
G. v. 12.03.2009 BGBl. I S. 470
Artikel 2 BeteilRUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 4 Satz 1 und Abs. 5, den §§ 58, 66 Abs. 3, § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 oder § 7 Abs. 2, § 81b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 2a Satz 5, Abs. 2b, 2c ... oder allgemeine Regelung, vorgesehen werden, dass der interessierte Erwerber die in § 5 Abs. 5 Nr. 6 Buchstabe c und d genannten Unterlagen vorzulegen hat und auf seine Kosten durch ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Artikel 3 FKAGEG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... wie folgt gefasst: „§ 123c (weggefallen)". 2. In § 5 Absatz 6 Satz 1 wird nach den Wörtern „und Absatz 2" die Angabe „und 3" ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 20 JStG 2010 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 2010 (BGBl. I S. 950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 Nummer 9 wird wie folgt gefasst: ...
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 LVRG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... folgenden Sätze ersetzt: „Für regulierte Pensionskassen gelten § 5 Absatz 3 Nummer 2, § 11a Absatz 5, § 113 Absatz 2 Nummer 4 und § 157 Absatz 1 ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Artikel 1 9. VAGÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... § 55c Abs. 4 Satz 2 und § 64a Abs. 2" eingefügt. 3. In § 5 Abs. 3 Nr. 4 werden nach den Wörtern das Rechnungswesen" ein Komma sowie die ... gilt entsprechend. (4) Bei Funktionsausgliederungen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 4, § 119 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 und bei Dienstleistungsverträgen dürfen die ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV
... Nummer 6.3.1 keine Anwendung findet, (§ 118b Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 118b Abs. 5 und 6 in Verbindung mit ... bei der Prüfung von Funktionsausgliederungsverträgen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 4 VAG (§ 13 Abs. 1a Satz 4 und 5 VAG; § 8a Abs. 1 Satz 2, § 105 ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 14.05.2007 BGBl. I S. 993; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Artikel 1 4. BaFinBefugVÄndV
... wird ermächtigt, 1. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 und 3 und des § 11a Abs. 6 Satz 1 und 3, jeweils auch in Verbindung mit § ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3278
Artikel 1 2. AnlVÄndV
... seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise im Wege der Funktionsausgliederung (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) übertragen hat, oder die in unmittelbarem ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Anlageverordnung (AnlV)
V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3913; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 4 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 2 AnlV Anlageformen (vom 07.03.2015)
... Aktiengesetzes ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise im Wege der Funktionsausgliederung ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ) übertragen haben, oder die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb von ...
Mindestzuführungsverordnung
V. v. 04.04.2008 BGBl. I S. 690; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 11 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 4 MindZV Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 07.08.2014)
... 2. den Entnahmen aus der Rücklage nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Betrag in Formblatt 200 Seite 7 Zeile 12 Spalte ...
Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung (PFKapAV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4185; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 5 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 2 PFKapAV Anlageformen (vom 07.03.2015)
... Aktiengesetzes ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise im Wege der Funktionsausgliederung ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ) übertragen hat, oder die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb von ...
PF-Mindestzuführungsverordnung
V. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2862; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 13 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 2 PFMindZufV Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 07.08.2014)
... 810 Seite 6 Zeile 22 Spalte 04), 2. den Entnahmen aus der Rücklage nach § 5 Absatz 5 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Betrag in Formblatt 810 Seite 7 Zeile 02 ...
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6, § 11a Abs. 6, § 57 Abs. 2, § 81c Abs. 3, § 81d Abs. 3 und § 104 Abs. 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
V. v. 07.09.1994 BGBl. I S. 2398; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Eingangsformel VAG§5V
... Grund des § 5 Abs. 6 Satz 2, § 11a Abs. 6 Satz 2, § 57 Abs. 2 Satz 2, § 81c Abs. 3 Satz 2, § ...
§ 1 VAG§5V
... Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6 Satz 1, § 11a Abs. 6 Satz 1, § 57 Abs. 2 Satz 1, § 81c Abs. 3 Satz 1, § ...
Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 14.06.1995 BGBl. I S. 858; aufgehoben durch § 27 V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622
§ 18 BerVersV Formlose Erläuterungen durch alle Versicherungsunternehmen
... a) auf die das berichtende Versicherungsunternehmen Funktionen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ganz oder zu einem wesentlichen Teil ausgegliedert ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 14.05.2007 BGBl. I S. 993; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Eingangsformel 4. BaFinBefugVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2): - § 5 Abs. 6 Satz 2, der durch Artikel 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) ... Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) geändert worden ist, in Verbindung mit § 5 Abs. 6 Satz 1, der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. ...
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