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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 11b - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 11b Treuhänder in der Lebensversicherung
Soweit bei den nach dem 28. Juli 1994 geschlossenen Lebensversicherungsverträgen die Prämien mit Wirkung für bestehende Versicherungsverträge geändert werden können, dürfen entsprechende Änderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ihnen ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat. Für den Treuhänder gilt § 12b Abs. 3 und 4 entsprechend. Die Mitwirkung des Treuhänders entfällt, wenn Änderungen nach Satz 1 der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts G. v. 23. November 2007 BGBl. I S. 2631 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von § 11b VAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 7 Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2631 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11b VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11b VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11d VAG Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
... Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie übernehmen, gelten die §§ 11 bis 11c ...
§ 110a VAG Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr (vom 01.01.2012)
... den Vorschriften über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb (II.) die §§ 10, 10a, 11b , 11c, 12 Abs. 1, 4 bis 5, §§ 12a, 12b Abs. 1 bis 3, §§ 12c bis 12e, § ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 113 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 07.08.2014)
... dass jeweils § 116 Abs. 1 an die Stelle des § 65 Abs. 1 tritt; 4b. § 11b Satz 2 mit der Maßgabe, dass der unabhängige Treuhänder zudem ausreichende ...
§ 118b VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 07.08.2014)
... ihnen ein von der Bundesanstalt genehmigter Geschäftsplan zu Grunde liegt. § 11b gilt in diesen Fällen nicht. (6) Für die am 2. September 2005 zugelassenen ...
§ 125 VAG Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge (vom 01.01.2008)
... qualifizierte Vermögensgegenstände bereit. § 7 Abs. 2, §§ 11a bis 11c, 12, 12a, 12b, 12f, 13d Nr. 7 und 8, §§ 54, 54d Satz 1, §§ 55a, 56a ... Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Treuhänder gelten die §§ 11b und 12b Abs. 5 entsprechend. (7) Mit der Anordnung der Bestandsübertragung auf den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Gesellschaft (SE)" eingefügt. b) In Nummer 4b wird die Angabe § 11b Satz 4" durch die Angabe § 11b Satz 3" ersetzt. c) In Nummer 5 ... b) In Nummer 4b wird die Angabe § 11b Satz 4" durch die Angabe § 11b Satz 3" ersetzt. c) In Nummer 5 werden die Wörter aus den Gründen ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... eines Treuhänders (§ 12b Abs. 4 oder Abs. 5 Satz 1 VAG; § 11b Satz 2, § 12f, § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und § 113 Abs. 1, ...
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 7 VVRG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Altersversorgung und bei Krankenversicherung". b) Die Angabe zu § 11b wird wie folgt gefasst: § 11b Treuhänder in der ... b) Die Angabe zu § 11b wird wie folgt gefasst: § 11b Treuhänder in der Lebensversicherung". c) Die Angabe zu § 85a wird wie ... der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung aufklärt." 5. § 11b wird wie folgt gefasst: § 11b Treuhänder in der Lebensversicherung ... aufklärt." 5. § 11b wird wie folgt gefasst: § 11b Treuhänder in der Lebensversicherung Soweit bei den nach dem 28. Juli 1994 ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 6 EUFAAnpG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 4b wird die Angabe „§ 11b Satz 3" durch die Angabe „§ 11b Satz 2" ersetzt. b) Folgender ... Absatz 2 Nummer 4b wird die Angabe „§ 11b Satz 3" durch die Angabe „§ 11b Satz 2" ersetzt. b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: ...
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