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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 74 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 74 Einsichtsrecht des Treuhänders
§ 74 wird in 7 Vorschriften zitiert
Der Treuhänder kann jederzeit die Bücher und Schriften des Versicherungsunternehmens einsehen, soweit sie sich auf das Sicherungsvermögen beziehen.
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Zitierungen von § 74 VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 76 VAG Stellvertreter des Treuhänders
... §§ 71 bis 75 gelten auch für den Stellvertreter des ...
§ 79 VAG Anwendungsbereich der §§ 70 bis 76
... §§ 70 bis 76 gelten nur für Lebensversicherungen, für Krankenversicherungen der in § 12 ...
§ 79a VAG Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
... §§ 70 bis 76 gelten nicht für öffentlich-rechtliche ...
§ 110 VAG Beschränkt anwendbare Vorschriften
... 54 bis 54b, 54d, 65 und 66 Abs. 1 bis 3a und Abs. 5 bis 7 sowie die §§ 67 und 70 bis 79a gelten nur für das gemäß § 105 abgeschlossene ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 157a VAG Freistellung von der Aufsicht (vom 02.06.2007)
... die Vorschriften der §§ 13, 14, 22 Abs. 4 und des § 37 sowie der §§ 53c bis 104 mit Ausnahme der Vorschriften des § 83 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 5 und 6 sowie des ...
Zitat in folgenden Normen
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
§ 48 PKBaSSatzung Aufgaben
... Abberufung des Treuhänders und des Stellvertreters des Treuhänders nach §§ 70 bis 76 VAG zu entscheiden, 9. die Zustimmung zur Bestellung und zur Abberufung des ...
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