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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 104h - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 104h Maßnahmen bei unzureichender bereinigter Solvabilität
§ 104h wird in 7 Vorschriften zitiert
Ergibt sich als Ergebnis der Berechnung nach § 104g oder aus der Berichterstattung gemäß § 104e Abs. 3, dass die bereinigte Solvabilität eines Versicherungsunternehmens unzureichend ist oder zu werden droht, ergreift die Aufsichtsbehörde geeignete Maßnahmen gemäß § 81 Abs. 2 und § 81b Abs. 1 und 2 auf der Ebene des betreffenden Versicherungsunternehmens.
Zitierungen von § 104h VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 104h VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1b VAG Versicherungs-Holdinggesellschaften (vom 01.01.2012)
... entsprechend; § 81 Abs. 4 bleibt unberührt. (3) In den Fällen des § 104h kann die Aufsichtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen auch gegenüber der ...
§ 83 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde (vom 07.08.2014)
... vorzunehmen; im Rahmen der zusätzlichen Beaufsichtigung nach den §§ 104a bis 104h darf die Aufsichtsbehörde Prüfungen der Informationen nach Nummer 1a auch bei ...
§ 89b VAG Unterrichtung der Aufsichtsbehörden über Sanierungsmaßnahmen, Bekanntmachung von Verfügungen der Aufsichtsbehörde (vom 01.08.2009)
... § 83a, § 87 Abs. 4 Satz 2, §§ 87a und 89, auch in Verbindung mit §§ 104h , 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2, 3, § 111b Abs. 4, 5 und § 113, die ...
§ 104b VAG Einbezogene Unternehmen (vom 04.07.2013)
... die einer zusätzlichen Beaufsichtigung unterliegen, gelten die §§ 104c bis 104h . (5) Bei der zusätzlichen Beaufsichtigung werden berücksichtigt: ... der zusätzlichen Aufsicht unterliegen, von den Verpflichtungen nach den §§ 104d bis 104h hinsichtlich einzelner Mutter- und Tochterunternehmen sowie Beteiligungen freistellen, wenn die ...
§ 104c VAG Instrumente der zusätzlichen Beaufsichtigung (vom 01.08.2009)
... 104e), 3. Überwachung der bereinigten Solvabilität (§§ 104g und 104h ), 4. Prüfung der Anzeige von Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene ... über die Berechnung der bereinigten Solvabilität nach den §§ 104g und 104h , 3. § 104a Abs. 1 Nr. 1 bestehen besondere Kontrollpflichten nach Maßgabe ...
§ 121a VAG Laufende Rechts- und Finanzaufsicht (vom 07.08.2014)
... die §§ 81f, 83, 83b, 84, 86, 88 Abs. 1 und 2 bis 5, die §§ 89a, 103, 104 bis 104h , 111f sowie 111g Abs. 1 Nr. 1, 2, 5, 10 bis 13 und Abs. 3. § 53c Abs. 1 und 3 bis 4 sowie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... die §§ 81f, 83, 83b, 84, 86, 88 Abs. 1 und 2 bis 5, die §§ 89a, 103, 104 bis 104h , 111f sowie 111g Abs. 1 Nr. 1, 2, 5, 10 bis 13 und Abs. 3. § 53c Abs. 1 und 3 bis 4 sowie ...
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