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Änderung § 81e VAG vom 09.04.2013
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§ 81e VAG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 09.04.2013 geltenden Fassung | § 81e VAG n.F. (neue Fassung) in der am 09.04.2013 geltenden Fassung durch Artikel 6 G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610 |
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(Text alte Fassung) § 81e Diskriminierung | (Text neue Fassung)§ 81e (aufgehoben) |
Als Mißstand im Sinne des § 81 Abs. 2 sind auch Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen anzusehen, die auf die Staatsangehörigkeit des Versicherungsnehmers oder Versicherten oder auf deren Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe abstellen. |
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