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Zitierungen von § 121j VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121j VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
...  § 121i Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat § 121j Bestandsschutz". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Absatz 1 Satz 3 haben." 47. Nach § 121e werden folgende §§ 121f bis 121j eingefügt: „§ 121f Bestandsübertragung (1) Jeder ... ist im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. § 121j Bestandsschutz (1) Für Unternehmen, die ausschließlich die ...
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