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Zitierungen von § 117 VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 118c VAG Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen (vom 02.06.2007)
... die grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen gilt § 117 mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 2 entsprechend; die §§ 13a bis 13c sind nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... hierzu nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen." 36. Dem § 117 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Auf dieses Geschäft sind § ... Für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen gilt § 117 mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 2 entsprechend; die §§ 13a bis 13c sind nicht ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... von Pensionsfonds und Pensionskassen Prüfung in den Fällen des § 117 Abs. 3 sowie in den Fällen des § 118c in Ver- bindung mit § 117 Abs. 3 VAG ... des § 117 Abs. 3 sowie in den Fällen des § 118c in Ver- bindung mit § 117 Abs. 3 VAG 500 bis 2500 6.12 Freistellung von der Aufsicht ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 6 EUFAAnpG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 117 folgende Angabe eingefügt: „§ 117a Zusammenarbeit mit der ... Geschäftstätigkeit eines Pensionsfonds zu unterrichten." 8. Dem § 117 Absatz 4 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die ... berechtigt ist, grenzüberschreitend tätig zu werden." 9. Nach § 117 wird folgender § 117a eingefügt: „§ 117a Zusammenarbeit mit der ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Artikel 1 9. VAGÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... werden; sie darf insgesamt zehn Jahre nicht überschreiten." 25. In § 117 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe § 115 Absatz 2 Satz 3" ersetzt durch die Angabe ...
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