Zitierungen von § 118c VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 118c VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... nach § 1a Abs. 2 gilt Satz 1 entsprechend." 39. § 118c wird wie folgt gefasst: „§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit von ... 1 entsprechend." 39. § 118c wird wie folgt gefasst: „§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen Für die ...
Artikel 3 8. VAGuaÄndG Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
... entsprechend. Sofern Pensionskassen grenzüberschreitende Tätigkeiten im Sinne von § 118c des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreiben, gilt Satz 1 nicht."  ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... Prüfung in den Fällen des § 117 Abs. 3 sowie in den Fällen des § 118c in Ver- bindung mit § 117 Abs. 3 VAG 500 bis 2500 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kapitalausstattungs-Verordnung
V. v. 13.12.1983 BGBl. I S. 1451; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 1 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 8 KapAusstV (vom 02.06.2007)
... Sofern Pensionskassen grenzüberschreitende Tätigkeiten im Sinne von § 118c des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreiben, gilt Satz 1 ...


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