interne Verweise§ 145b VAG Beteiligung und Unterrichtung der Aufsichtsbehörde (vom 09.03.2011) ... Unternehmung, ferner in Strafverfahren, die Straftaten nach den §§ 134, 137 bis 141, 143 und 145 dieses Gesetzes zum Gegenstand haben, im Falle der Erhebung der ... geboten sind. (1a) In Strafverfahren, die Straftaten nach § 140 zum Gegenstand haben, hat die Staatsanwaltschaft die Aufsichtsbehörde bereits über die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 3 2. EGeldRLUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... die Wörter „oder des Geldwäschegesetzes" eingefügt. 6. § 140 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 letzter Halbsatz werden nach dem Wort ... Absatz 1a eingefügt: „(1a) In Strafverfahren, die Straftaten nach § 140 zum Gegenstand haben, hat die Staatsanwaltschaft die Aufsichtsbehörde bereits über die ...
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