Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 3 2. EGeldRLUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten". b) Die Angabe zu § 145b wird wie folgt gefasst: „§ 145b Beteiligung und Unterrichtung der ... b) Die Angabe zu § 145b wird wie folgt gefasst: „§ 145b Beteiligung und Unterrichtung der Aufsichtsbehörde". ... drei Jahren oder Geldstrafe" eingefügt. 7. § 145b wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden dem Wort ...
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