Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

§ 2 Verfolgungszeit



(1) 1Verfolgungszeit ist

1.
der gemäß § 1 Abs. 2 festgestellte Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung oder eines Gewahrsams sowie

2.
die Zeit, in der der Verfolgte auf Grund einer Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 oder als Folge einer Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 seine bisherige oder eine angestrebte Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt oder ein geringeres Einkommen als aus der bisherigen Erwerbstätigkeit erzielt hat.

2Die Verfolgungszeit nach Satz 1 Nr. 2 endet mit dem Verlassen des Beitrittsgebiets, spätestens mit Ablauf des 2. Oktober 1990.

(2) Die Zeit, während derer der Verfolgte das Fortwirken der beruflichen Benachteiligung zu vertreten hat, ist keine Verfolgungszeit.

 
Anzeige


 

Zitierungen von § 2 BerRehaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BerRehaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerRehaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11a BerRehaG Kindererziehungszeiten (vom 01.01.2019)
... die Anrechnung oder Berücksichtigung von Kindererziehung gelten Verfolgungszeiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 als Zeiten der Erziehung eines Kindes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, wenn in diesen ...
§ 22 BerRehaG Inhalt der Bescheinigung (vom 01.01.2019)
... nach § 4 nicht vorliegen, 3. Beginn und Ende der Verfolgungszeit ( § 2 ), 4. Dauer der verfolgungsbedingten Unterbrechung eines Fach- oder Hochschulstudiums ... nach § 4 nicht vorliegen, 3. Beginn und Ende der Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4. die Dauer der verfolgungsbedingten Unterbrechung der Kindererziehung.  ...
§ 25 BerRehaG Verwaltungsverfahren (vom 01.01.2019)
... Verfolgteneigenschaft nach § 1 Absatz 1 oder § 11a Absatz 3, zur Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 und zur Verfolgung als Schüler nach § 3 Absatz 1 können, wenn Beweismittel nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 2 RVLSG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... die Anrechnung oder Berücksichtigung von Kindererziehung gelten Verfolgungszeiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 als Zeiten der Erziehung eines Kindes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, wenn in diesen ... nach § 4 nicht vorliegen, 3. Beginn und Ende der Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4. die Dauer der verfolgungsbedingten Unterbrechung der Kindererziehung." ... 2 werden die Wörter „zur Verfolgteneigenschaft (§ 1 Abs. 1), zur Verfolgungszeit ( § 2 Abs. 1 ) und zur Verfolgung als Schüler (§ 3 Abs. 1)" durch die Wörter „zur ... Verfolgteneigenschaft nach § 1 Absatz 1 oder § 11a Absatz 3, zur Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 und zur Verfolgung als Schüler nach § 3 Absatz 1" ...