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§ 11 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.07.1994; FNA: 255-1 Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, Bereinigung von DDR-Unrecht
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Geltung ab 01.07.1994; FNA: 255-1 Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, Bereinigung von DDR-Unrecht
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§ 11 Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
1Für Verfolgungszeiten, in denen der Verfolgte eine die Versicherungs- und Beitragspflicht begründende Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit wegen Verfolgungsmaßnahmen nicht ausgeübt hat, gelten Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Beitrittsgebiet als gezahlt. 2Zeiten nach Satz 1 und Pflichtbeitragszeiten, die während einer Verfolgungszeit zurückgelegt worden sind, gelten mit Ausnahme der Zeiten, für die Werte nach § 13 Abs. 2 Satz 1 zugrunde zu legen sind, insgesamt nur insoweit als beitragsgeminderte Zeiten, als sich für die Summe aller Entgeltpunkte ein höherer Wert ergibt.
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Zitierungen von § 11 BerRehaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BerRehaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerRehaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 309 SGB VI Neufeststellung auf Antrag (vom 22.07.2017)
... Fällen des Satzes 1 Nr. 3 ist bei der Feststellung der Rente nach den Sätzen 1 und 2 der § 11 Satz 2 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften ...
Zitate in Änderungsvorschriften
RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 2 RVLSG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Kindererziehungszeiten ...
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