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§ 11a - Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

§ 11a Kindererziehungszeiten



(1) 1Für die Anrechnung oder Berücksichtigung von Kindererziehung gelten Verfolgungszeiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 als Zeiten der Erziehung eines Kindes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, wenn in diesen Verfolgungszeiten das Kind wegen einer Maßnahme nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 nicht erzogen werden konnte. 2Dabei bleibt außer Betracht, dass bei einer anderen Person für dasselbe Kind die Kindererziehung anzurechnen oder zu berücksichtigen ist. 3Die Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 lässt die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch für diejenige Person, die das Kind erzogen hat, unberührt.

(2) Eine Rente ist auf Antrag von Beginn an neu festzustellen und zu leisten, wenn Kindererziehung nach Absatz 1 Satz 1 anzurechnen oder zu berücksichtigen ist und der Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2019 liegt.

(3) 1Für die Anrechnung oder Berücksichtigung von Kindererziehung gilt im Sinne von § 1 Absatz 1 als Verfolgter, wer in dem in § 1 Absatz 1 genannten Zeitraum wegen einer Maßnahme nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 als Elternteil nach § 56 Absatz 1 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ein Kind nicht erziehen konnte. 2§ 1 Absatz 2 gilt entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 11a BerRehaG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 2 RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
vom 28.11.2018 BGBl. I S. 2016

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11a BerRehaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a BerRehaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerRehaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BerRehaG Rehabilitierungsbescheinigung und Behördenzuständigkeit (vom 01.01.2019)
... darüber, daß die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1, des § 3 Absatz 1 oder des § 11a Absatz 3 vorliegen und daß Ausschließungsgründe nach § 4 nicht gegeben sind, ist ...
§ 21 BerRehaG Inhalt des Antrags (vom 01.01.2019)
... Antrag gestellt hat, sowie 7. Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden ...
§ 22 BerRehaG Inhalt der Bescheinigung (vom 01.01.2019)
... zu den Nummern 1 und 2 erforderlich. (2a) Die Bescheinigung hat in den Fällen des § 11a die folgenden Angaben zu enthalten: 1. die Feststellungen nach § 11a Absatz 3, ... des § 11a die folgenden Angaben zu enthalten: 1. die Feststellungen nach § 11a Absatz 3 , 2. die Bestätigung, dass Ausschließungsgründe nach § 4 nicht ...
§ 25 BerRehaG Verwaltungsverfahren (vom 01.01.2019)
... Die Angaben des Antragstellers zur Verfolgteneigenschaft nach § 1 Absatz 1 oder § 11a Absatz 3 , zur Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 und zur Verfolgung als Schüler nach § 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 2 RVLSG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Kindererziehungszeiten (1) Für die ... 1. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „ § 11a Kindererziehungszeiten (1) Für die Anrechnung oder Berücksichtigung von ... 3 Abs. 1" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1, des § 3 Absatz 1 oder des § 11a Absatz 3 " ersetzt. 3. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 ... 7 wird angefügt: „7. Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden konnten." 4. Nach § 22 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... Absatz 2a eingefügt: „(2a) Die Bescheinigung hat in den Fällen des § 11a die folgenden Angaben zu enthalten: 1. die Feststellungen nach § 11a Absatz 3, ... des § 11a die folgenden Angaben zu enthalten: 1. die Feststellungen nach § 11a Absatz 3 , 2. die Bestätigung, dass Ausschließungsgründe nach § 4 nicht ... 3 Abs. 1)" durch die Wörter „zur Verfolgteneigenschaft nach § 1 Absatz 1 oder § 11a Absatz 3 , zur Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 und zur Verfolgung als Schüler nach § 3 ...