Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.10.2009 aufgehoben
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Eingangsformel - Unterlassungsklageverordnung (UKlaV)

V. v. 03.07.2002 BGBl. I S. 2565; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Geltung ab 16.07.2002; FNA: 402-37-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Abs. 5 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138, 3173) auch in Verbindung mit § 13 Abs. 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 43-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 5 Abs. 24 des Gesetzes vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:



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