Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (KuArbGeldFristV k.a.Abk.)

V. v. 15.01.2003 BGBl. I S. 89; aufgehoben durch § 2 V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3267
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-3-19-1 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 182 Nr. 3 Buchstabe b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595) in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:



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