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Artikel 3 - Sechster Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (6. OrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 29.10.1980 BGBl. I S. 2053
Geltung ab 05.11.1980; FNA: 1134-12 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 3



Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 
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