§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
(1) Die Statistik umfasst die Erhebungen
- 1.
- der Abfallentsorgung (§ 3),
- 2.
- der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind (§ 4),
- 3.
- der Entsorgung bestimmter Abfälle (§ 5),
- 4.
- des Inverkehrbringens und der Entsorgung bestimmter Erzeugnisse (§ 5a),
- 5.
- der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung (§ 7),
- 6.
- der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung (§ 8),
- 7.
- der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 9),
- 8.
- bestimmter klimawirksamer Stoffe (§ 10),
- 9.
- der Aufwendungen für den Umweltschutz (§ 11),
- 10.
- der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz (§ 12).
(2) Die Erhebungen erstrecken sich auf die Wirtschaftszweige nach Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(3) Berichtsjahr ist das dem Zeitpunkt der Erhebung vorangegangene Kalender- oder Geschäftsjahr, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Frühere Fassungen von § 2 UStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 16 UStatG Übermittlung (vom 16.05.2024) ... zu Investitionen, zu tätigen Personen und zum Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe ... (4) Die Angaben zu tätigen Personen und zum Umsatz in Unternehmen oder Betrieben nach § 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Buchstabe B Ziffer II Nummer 1 und 3, § 4 Buchstabe A Ziffer I ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4363
Artikel 1 1. UStatGuaÄndG Änderung des Umweltstatistikgesetzes ... Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... des Klärschlamms erfolgte, nach Größe, Ort und Geokoordinaten. Abweichend von § 2 Absatz 2 ist von der Erhebung nach Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c bis f und Nummer 2 der Wirtschaftszweig nach ...
Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1839
Artikel 1 UStatGuaÄndG Änderung des Umweltstatistikgesetzes ... (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. der Unfälle beim Umgang mit ... zu Investitionen, zu tätigen Personen und zum Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, ... Die Angaben zu tätigen Personen und zum Umsatz in Unternehmen oder Betrieben nach § 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Buchstabe B Ziffer II Nummer 1 und 3, § 4 Buchstabe A ...
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 153
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