Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 4 - 2. Zwangsvollstreckungsnovelle (2. ZwVollstrRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt unbeschadet der Regelung in Absatz 2 am 1. Januar 1999 in Kraft.

(2) Artikel 2 Abs. 7 Nr. 1, Abs. 17 bis 19 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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