§ 8 Widerspruch
Gegen die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes ist der Widerspruch zulässig. Über den Widerspruch entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt als Widerspruchsbehörde.
interne Verweise§ 9 Krad-EG-TypV Besondere Verfahren ... kann eine EG-Typgenehmigung erteilt werden. Die Vorschriften der §§ 1 bis 8 dieser Verordnung sind entsprechend anzuwenden. Im Übrigen gilt Artikel 16 Abs. 3 der ...
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