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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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§ 1 - Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 14.03.1980 BGBl. I S. 308; aufgehoben durch § 7 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 826
Geltung ab 21.03.1980; FNA: 29-3 Statistik
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Geltung ab 21.03.1980; FNA: 29-3 Statistik
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§ 1
Um die Veränderungen in Zahl und Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre Ursachen im Geltungsbereich dieses Gesetzes festzustellen, wird eine Bundesstatistik durchgeführt. Sie umfaßt
- 1.
- die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung einschließlich der Todesursachenstatistik,
- 2.
- die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen,
- 3.
- die Wanderungsstatistik und
- 4.
- die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1828/a26104.htm