Tools:
Update via:
§ 2 - Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)
§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Bescheinigung
Die Bescheinigung über die in der Berufsausbildungsvorbereitung erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit enthält mindestens Angaben über
- 1.
- den Namen und die Anschrift des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung,
- 2.
- den Namen und die Anschrift der teilnehmenden Person,
- 3.
- die Dauer der Maßnahme und
- 4.
- die Beschreibung der vermittelten Inhalte.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1848/a26279.htm