Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Vieh- und Fleischgesetz (ViehFlG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.03.1977 BGBl. I S. 477; aufgehoben durch § 19 G. v. 09.04.2008 BGBl. I S. 714, 1025
Geltung ab 21.03.1977; FNA: 7843-1 Vieh- und Fleischwirtschaft
|

§ 1 Begriffsbestimmungen für Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse



Im Sinne dieses Gesetzes sind

Vieh: Rinder, Kälber, Schweine und Schafe,

Fleisch: Teile dieser Tiere, sofern sie sich zum Genuß für Menschen eignen,

Fleischerzeugnisse: Fleisch in be- oder verarbeitetem Zustande (einschließlich Konserven) - auch unter Zusatz anderer Lebensmittel - sowie Schlachtfette.