Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Vieh- und Fleischgesetz (ViehFlG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.03.1977 BGBl. I S. 477; aufgehoben durch § 19 G. v. 09.04.2008 BGBl. I S. 714, 1025
Geltung ab 21.03.1977; FNA: 7843-1 Vieh- und Fleischwirtschaft
|

§ 3 Großmärkte, Schlachtviehmärkte



(1) Schlachtviehgroßmärkte (Großmärkte) im Sinne dieses Gesetzes sind Märkte, die regelmäßig mit Schlachtvieh zur Versorgung von Großverbrauchsplätzen beschickt werden oder die eine besondere Bedeutung für den Absatz von Schlachtvieh haben.

(2) Schlachtviehmärkte im Sinne dieses Gesetzes sind Märkte, die regelmäßig mit Schlachtvieh zur Versorgung von Verbrauchsplätzen mittlerer Bedeutung beschickt werden oder die zur Erleichterung des Absatzes von Schlachtvieh eingerichtet sind.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed